Sanierungs- und Krisenberatung
Die Sanierungs- und Krisenberatung gehört zu den Kernkompetenzen von BRL. Aufgrund unseres fachübergreifenden Beratungsansatzes bieten wir auch bei Sanierungsmandaten umfassenden Service aus einer Hand.
Im Rahmen der Sanierungsberatung erarbeiten wir Strukturen, die das wirtschaftliche Fortbestehen eines Unternehmens bei gleichzeitiger Haftungsminimierung der Gesellschafter und Organe zum Ziel haben. Die Expertise unserer Berater im Gesellschafts-, Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrecht erlaubt die Schaffung von Strukturen höchster Praktikabilität bei gleichzeitiger Rechtssicherheit.
Unsere insolvenzrechtlichen Experten werden seit vielen Jahren von einer Vielzahl von Insolvenzgerichten im Großraum Hamburg, Berlin und Hannover als Insolvenzverwalter bestellt. Die hierdurch gewonnene Expertise ermöglicht die praxisnahe Beratung von Unternehmen, Gesellschaftern und Organen sowie Insolvenzgläubigern und Investoren in Insolvenz(nahen) Szenarien.
Neben den herkömmlichen Sanierungsinstrumenten beraten wir auch bei der Erstellung und Umsetzung von sogenannten „pre-package” Insolvenzplänen, die eine – bislang weitgehend unbekannte – Möglichkeit der Unternehmenssanierung bietet.
Nicht zuletzt treten in Sanierungsszenarien auch Fragen nach der Haftung der handelnden Personen im Falle der Insolvenz auf. Die entsprechenden Fragestellungen können aus der Sichtweise eines Insolvenzverwalters kompetent beantwortet und einer praxisgerechten Lösung zugeführt werden.
Zu den angebotenen Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Krise/Sanierung gehören insbesondere:
- M & A in Krise- und Insolvenz
- Sanierungskonzepte inkl. integrierter Unternehmensplanung mit Prüfung der Insolvenzgründe (Überschuldungsstatus, Liquiditätsplan)
- Gläubigerberatung in Krise- und Insolvenz
- Liquidation von Unternehmen
- Beratung von Gesellschaftern und Organen in der Krise
- Arbeitsrecht in Krise- und Insolvenz
Weitere Angaben zu unseren insolvenzrechtlichen Beratungsleistungen finden Sie hier:
