Gerichtliche Interessenvertretung
Ist ein Gerichtsverfahren unvermeidlich oder zweckmäßig, vertreten wir auch vor Gericht die Interessen unserer Mandanten.
Insbesondere erstrecken sich unsere Dienstleistungen auf die Prozessführung zur Geltendmachung bzw. Abwehr der Kosten von Altlastenuntersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie zur Geltendmachung bzw. Abwehr von Werklohn-, Honorar- und Gewährleistungsansprüchen nach BGB, VOB und HOAI.
In mietrechtlichen Streitigkeiten, sei es zum Beispiel bei der Durchsetzung von offenen Mietforderungen oder von Räumungsansprüchen stehen wir Ihnen umfassend zur Seite.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Sektion Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren.
