Realisierung von Bauvorhaben
Im Zusammenhang mit der Errichtung, Sanierung, Modernisierung oder Umnutzung von Immobilien können sich die verschiedensten Probleme und Anforderungen ergeben.
Im Zuge der Realisierung eines Bauvorhabens gestalten wir die erforderlichen Verträge nach BGB, VOB und HOAI mit Architekten, Ingenieuren, Projektsteuerern, Bauunternehmern usw.
Wir wirken bei der Kontrolle der Leistungen von Architekten und Sonderfachleuten mit und beraten zu Maßnahmen bei Leistungsabweichungen. Insbesondere bieten wir eine rechtliche Beratung bei der Mängelfeststellung und zu den Abnahmevoraussetzungen, koordinieren die Abnahme und beraten über Möglichkeiten der Beweissicherung und der Unterbrechung von Gewährleistungsfristen.
Zudem erarbeiten wir auf Wunsch der Mandanten gemeinsam mit ihnen tragfähige Finanzierungskonzepte. Dies schließt auch die Gestaltung von Immobilienfonds sowie entsprechende Prospektprüfungen ein.
