Europäisches & Internationales Steuerrecht
Die Beratung grenzüberschreitend tätiger Unternehmensgruppen erfordert Kompetenz im europäischen und internationalen Steuerrecht. Mit einem reichen Schatz an Wissen und Erfahrungen begleiten wir unsere Mandanten bei der optimierten Steuergestaltung über Landesgrenzen.
Unsere Beratungsleistungen umfassen insbesondere:
- Erstellung von Gutachten zu internationalen steuerrechtlichen Fragestellungen
- Internationale Steuerplanung (inkl. Erstellung steuerlicher Planungsrechnungen und Belastungsvergleiche)
- Grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen und
-restrukturierungen - Beratung zum deutschen Außensteuerrecht und zum Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
- Beratung bei europarechtlichen Fragestellungen
- Internationale Betriebsstättenbesteuerung
- Entwicklung von Verrechnungspreiskonzepten und Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
- Beratung bei Wegzug ins Ausland und bei Sitzverlegungen
- Internationale Verlustverrechnung
- Funktionsverlagerungen
