Impairment Tests

Nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften sind bei Geschäfts- und Firmenwerten bzw. immateriellen Vermögensgegenständen jährlich Werthaltigkeitstests durchzuführen. Sie stellen sicher, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht ihren erzielbaren Betrag übersteigt, anderenfalls ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Notwendig ist der Werthaltigkeitstest ebenfalls, wenn sogenannte „Triggering Events”, also Anzeichen für eine Wertminderung, vorliegen.

Die Untersuchung und Berechnung eventueller Wertminderungen führen wir in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften z. B. nach IFRS oder US-GAAP durch.

Darüber hinaus bieten wir auch Werthaltigkeitsprüfungen nach deutschem Handelsrecht (z. B.  für Beteiligungen gemäß IDW RS HFA 10) an.

Login