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Vergaberecht: Die Unterschwellenvergabeordnung ist da

17.02.2017

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 7. Februar 2017 die amtliche Fassung der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird nach der Reform des EU-Vergaberechts auch die Reform im Unterschwellenbereich einen großen Schritt vorangetrieben. Die praktische Relevanz sollte nicht unterschätzt werden: etwa 90 % der Vergaben in Deutschland erfolgen im Unterschwellenbereich. Die UVgO ersetzt den bisherigen Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) und erfasst alle Liefer- und Dienstleistungsaufträge und damit auch die freiberuflichen Dienstleistungsaufträge. Letztere werden allerdings einer Sonderreglung unterliegen. 


Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums und der Länderarbeitsgruppen war es, die Freiräume, Flexibilisierungen und Konkretisierungen aus dem Oberschwellenbereich für den Unterschwellenbereich zu nutzen. Vorbild war die im vergangenen April neu geschaffene Vergabeverordnung. Diese Verordnung wurde um ihre EU-spezifischen Vorschriften gekürzt und um einige Vorschriften aus der VOL/A ergänzt. Im Ergebnis ist die UVgO (54 Paragraphen) wesentlich umfangreicher als die VOL/A (20 Paragraphen). Die UVgO führt neue Begrifflichkeiten für alt Bekanntes ein: aus der freihändigen Vergabe wird die „Verhandlungsvergabe“, aus dem Direktkauf wird der „Direktauftrag“. Zudem sieht sie – nach dem Vorbild der Vergabeverordnung – eine schrittweise Einführung der eVergabe vor. 


Die Vorschriften der UVgO werden erst durch einen Anwendungsbefehl in den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder oder über einen Verweis im Landesvergabegesetz in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfaltet aus sich heraus daher keine Rechtsverbindlichkeit. Die Anwendungsbefehle des Bundes und der Länder stehen überwiegend kurz bevor. Es wird erwartet, dass einige Länder individuelle Anpassungen der UVgO in ihren Einführungserlassen vornehmen. Das Ziel eines möglichst einheitlichen Verfahrensrechts könnte dadurch gefährdet wird. Auftraggeber und Bieter sollten das Zeitfenster bis zum Inkrafttreten der UVgO nutzen, um sich mit dem neuen Regelwerk vertraut zu machen. 


Im Rahmen unserer Tax & Breakfast Reihe laden wir Sie herzlich zu dem Vortrag 

Neues zum Vergaberecht – Die Unterschwellenvergabeordnung 

am Donnerstag, den 2. März 2017 von 8:15 bis 10:00 Uhr, im Übersee-Club an der Binnenalster, Neuer Jungfernstieg 19, 20354 Hamburg ein.

Bei vergaberechtlichen Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Experten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Kahle, LL.M.