
Bonitätsprüfer müssen Algorithmus erklären
Der EuGH bleibt seinem Grundsatz treu, den Schutz von Verbrauchern über das wirtschaftliche Interesse an der automatisierten Analyse ihrer Daten zu stellen. Ein Kraftakt für Scoring-Anbieter und Anlass, über eine Einschränkung des Auskunftsrechts nachzudenken.
Nach seinem Urteil zum Scoring der Schufa holt der EuGH zu einem weiteren Schlag gegen Profiling-Dienste aus und weist den ungeprüften Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Beurteilung der Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern in seine Schranken. Die betroffene Person soll verlangen können, dass ihr der Scoring-Anbieter die Verfahren und Grundsätze, die bei der automatisierten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten angewandt wurden, präzise, transparent und verständlich erläutert, sagt der Gerichtshof in seinem Urteil vom Donnerstag (Urteil vom 27.02.2025 - C-203/22).
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beck-aktuell hat einen Gastartikel von Andrea Ringle zum EuGH-Urteil veröffentlicht.