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Rechtsberatung
Mann mit Computermaus

Bonitätsprüfer müssen Algorithmus erklären

Verbraucherschutz aus Luxemburg

Der EuGH bleibt sei­nem Grund­satz treu, den Schutz von Ver­brau­chern über das wirt­schaft­li­che In­ter­es­se an der au­to­ma­ti­sier­ten Ana­ly­se ihrer Daten zu stel­len. Ein Kraft­akt für Sco­ring-An­bie­ter und An­lass, über eine Ein­schrän­kung des Aus­kunfts­rechts nach­zu­den­ken.

Nach seinem Urteil zum Scoring der Schufa holt der EuGH zu einem weiteren Schlag gegen Profiling-Dienste aus und weist den ungeprüften Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Beurteilung der Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern in seine Schranken. Die betroffene Person soll verlangen können, dass ihr der Scoring-Anbieter die Verfahren und Grundsätze, die bei der automatisierten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten angewandt wurden, präzise, transparent und verständlich erläutert, sagt der Gerichtshof in seinem Urteil vom Donnerstag (Urteil vom 27.02.2025 - C-203/22).

Sie möchten mehr über dieses interessante Thema erfahren? 
beck-aktuell hat einen Gastartikel von Andrea Ringle zum EuGH-Urteil veröffentlicht. 

 

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