„Micky Maus gehört jetzt allen!?“ – Achtung, Mausefalle!
Im Jahr 1928 trat die inzwischen ikonische Cartoon-Maus, erschaffen von Walt Disney und Ub Iwerks, mit dem Zeichentrickfilm „Steamboat Willie“ ihren Siegeszug an. Zum 01.01.2024, also 95 Jahre später, verliert die Walt Disney Company nun in den USA die Urheberrechte an den (ursprünglichen) Versionen von Micky Maus – wie im Bild dargestellt – und seiner Gefährtin Minnie Maus, die in „Steamboat Willie“ ebenfalls erstmals auftrat. Dasselbe gilt für andere bekannte Figuren, die im Jahr 1928 veröffentlicht wurden, wie z. B. „Tigger“ aus Winnie the Pooh und J.M. Barries „Peter Pan“.
Aber Achtung: Das bedeutet keineswegs, dass Micky & Co. nun weltweit frei von jedermann kommerziell genutzt werden können!
Urheberrecht in den USA und Deutschland
In Deutschland – wie in vielen anderen Ländern – beträgt die Schutzdauer des Urheberrechts 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers („post mortem auctoris“); sind an der Schaffung mehrere Urheber beteiligt, 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Urhebers. Ausnahmen hiervon gibt es nicht. Hätte sich das Ganze nur in Deutschland abgespielt, gäbe es derzeit noch keine Diskussion über die Urheberrechte an Micky Maus: Walt Disney und Ub Iwerks, die Erschaffer des Films „Steamboat Willie“ und der Ur-Micky Maus, verstarben 1966 bzw. 1971. In Deutschland würden die Urheberrechte daher noch bis 2041 fortgelten.
Die Rechtslage in den USA ist, was die Berechnung der Schutzdauer von Urheberrechten angeht, allerdings deutlich komplizierter und wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach gesetzlich geändert. Je nach Datum der Erstveröffentlichung, dem Schöpfungszeitpunkt und der Frage, ob es sich um eine Auftragsarbeit bzw. eine solche in einem Angestelltenverhältnis (sog. „work made for hire“) handelt, kann die Schutzdauer urheberrechtlich geschützter Werke sehr unterschiedlich sein:
Für Werke, die nach dem 1. Januar 1978 geschaffen wurden, gilt heute grundsätzlich dieselbe Schutzdauer wie in Deutschland, d. h. bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Ur-Micky Maus, die im Jahr 1928 geschaffen und erstmals veröffentlicht wurde, fällt allerdings in die Kategorie „work made for hire“ – Walt Disney und Ub Iwerks schufen „Steamboat Willie“ gemeinsam für die Walt Disney Company. Nach US-Recht war berechtigter Urheber damit die Walt Disney Company.
Ursprünglich wären die Urheberrechte an „Steamboat Willie“ und den darin enthaltenen Charakteren – darunter die Ur-Micky Maus – bereits 1984 ausgelaufen, da nach dem damals geltenden US Copyright Act die maximale Schutzdauer von Urheberrechten 56 Jahre betrug.
Auf Betreiben der Walt Disney Company und anderer Urheberrechtsinhaber kam es allerdings mehrfach zu Änderungen des Copyright Acts mit dem Ziel der Verlängerung der Schutzdauer insbesondere von „works made for hire“. Mit dem Copyright Term Extension Act of 1998 (auch bekannt als „Mickey Mouse Protection Act“) wurde die Schutzdauer für „works made for hire“ auf 95 Jahre nach ihrer Veröffentlichung angehoben, sofern sie vor 1977 geschaffen wurden. Für die Ur-Micky Maus aus dem Jahr 1928 ergab sich somit ein Schutzende nach 95 Jahren, also zum Jahresende 2023.
Für nach 1977 geschaffene „works made for hire“ gilt sogar eine Schutzdauer von 120 Jahren ab Ende des Jahres ihrer Veröffentlichung, oder 95 Jahre nach seiner Veröffentlichung, je nachdem, was vorher eintritt.
Ist „Micky Maus“ nun tatsächlich ohne rechtlichen Schutz?
Der Gedanke, jetzt mit Disneys Micky Maus und anderen bekannten Figuren, an denen die US-Urheberrechte ausgelaufen sind, ohne rechtliche Konsequenzen Geld zu machen, mag für den ein oder anderen verlockend sein. Aber: Ist wirklich der gesamte rechtliche Schutz weggefallen? Und woran eigentlich genau?
Was die weltweit wahrscheinlich beliebteste Comic-Maus angeht, sind in den USA nur die Urheberrechte an der ursprünglich im dem Schwarz-Weiß-Kurzfilm „Steamboat Willie“ gezeigten Version von Micky Maus ausgelaufen. Und die hat mit der heutigen Micky Maus wenig gemein - so hatte die ursprüngliche Version von Micky Maus zum Beispiel keine übergroßen Schuhe oder Hände, trug keine weißen Handschuhe, und die Augen waren als zwei schwarze Punkte dargestellt. Er unterscheidet sich also maßgeblich von der modernen Version des Charakters. Und die Urheberrechte an den späteren und insbesondere der aktuellen Version von Micky Maus, die wir heute kennen und die das Aushängeschild für das Marketing des Walt Disney Konzerns ist, bestehen in den USA (und andernorts) weiter fort.
In Deutschland wird man aufgrund verschiedener internationaler Abkommen, die mit den USA abgeschlossen wurden, zudem wohl davon ausgehen können, dass auch die Urheberrechte an der Ur-Micky Maus hier noch solange weitergelten, wie sie bei deutschen Urhebern gelten würden – also wie oben ausgeführt bis Ende 2041.
Abgesehen davon verfügt die Walt Disney Company in den USA, aber auch in einer Vielzahl von anderen Ländern weltweit über Markenrechte an der Micky Maus Darstellung. Und diese Markenrechte gelten grundsätzlich weiter, solange die Verlängerungsgebühren bezahlt bzw. die Darstellung der fraglichen Micky Maus noch benutzt werden.
Ausblick
Vermutlich wird Disney alles daransetzen, die Nutzung der originalen Micky Maus Darstellung durch Dritte weitestgehend zu verhindern, insbesondere in Bezug auf Werbung durch und mit dieser Figur, die dem Konzern schaden könnte.
Was aber durchaus passieren kann, zeigt sich am Beispiel von Winnie the Pooh, welcher bereits 2022 den Urheberrechtsschutz in den USA verlor. Im Jahr 2023 erschien der Film „Winnie the Pooh: Blood and Honey“ – ein auf der Geschichte von Winnie the Pooh basierender „Slasher“ Film. Ein Sequel des Films ist bereits angekündigt – das Auslaufen der Urheberrechte an der Figur „Tigger“ in den USA zum 31.12.2023 dürfte hierbei wohl auch eine maßgebende Rolle spielen.
Und was die beliebte Maus mit den vier Fingern angeht: Gerade wurde ein Trailer zu einem Horrorfilm namens „Mickey’s Mouse Trap“ (also „Mickys Mausefalle“) veröffentlicht, in dem ein Mörder, maskiert mit einer Ur-Micky Maus-Maske, sein Unwesen treibt – wir warten gespannt auf die Reaktion von Disney!