Steuerstrafverfahren bei Coronahilfen im Unternehmensverbund
Die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen greifen vermehrt Fälle auf, in denen Unternehmen Coronahilfen (insbesondere November- und Dezemberhilfen 2020) in Anspruch genommen haben. Der (ungerechtfertigte) Vorwurf richtet sich gegen Unternehmen (Muttergesellschaften), die die Coronahilfen für ihre Tochtergesellschaften beantragt und an diese abgeführt haben.
Coronahilfen, die für Tochterunternehmen gewährt werden, dürfen nicht erfolgswirksam auf der Ebene der den Antrag für den Unternehmens-verbund stellenden Muttergesellschaft erfasst werden, sondern sind auf der Ebene der Tochterunternehmen zu berücksichtigen. Diesen Punkt sehen einige Finanzämter für Fahndung und Strafsachen (unzutreffender Weise) anders und leiten vermehrt Strafverfahren gegen die Geschäftsführer der Muttergesellschaften ein.
In mehreren Fällen haben wir erfolgreich innerhalb weniger Wochen Verfahrenseinstellungen ohne Auflagen nach § 170 Abs. 2 StPO erwirken können. Sprechen Sie uns gern an, wenn wir Sie in dieser Sache unterstützten können.