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Steuerberatung
Ein Mann füllt Dokumente aus

Wirtschafts-Identifikationsnummer: Neue Identifikationsnummer für Selbstständige und Unternehmen

Am 1. Juli 2007 wurde in Deutschland die steuerliche Identifikationsnummer eingeführt. Jeder Bürger, der in Deutschland gemeldet ist, erhält seitdem eine persönliche, elfstellige Nummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird. Diese Nummer ist lebenslang gültig und dient den Finanzbehörden zur eindeutigen Identifizierung der Person. Nun folgt ein weiterer Schritt: Ab dem 1. November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Selbstständige, juristische Personen und Personenvereinigungen erhalten dieses neue Zuordnungsmerkmal, das aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern besteht.

Wenn natürliche Personen wirtschaftlich tätig sind, bekommen sie zusätzlich zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummer auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. So wird eine klare Trennung zwischen der privaten und der betrieblichen Sphäre ermöglicht.

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer und die Mitteilung an die betroffenen Personen oder Organisationen erfolgt in mehreren Stufen und soll bis 2026 abgeschlossen sein. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer bleibt während der gesamten Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert und gilt auch bei Namens- oder Adressänderungen.

Für diejenigen, die bereits vor der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben, gibt es keine separate Mitteilung der neuen Nummer. Stattdessen werden sie durch eine Bekanntmachung im Bundessteuerblatt darüber informiert, dass ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nun auch als Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt. Eine individuelle Mitteilung entfällt, da die Struktur der beiden Nummern identisch ist.

Für wirtschaftlich Tätige ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die bereits umsatzsteuerlich erfasst oder als Kleinunternehmer tätig sind, wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer voraussichtlich ab November 2024 elektronisch mitgeteilt. Personen ohne steuerlichen Berater müssen hierfür ein Elster-Benutzerkonto haben. Wer hingegen einen steuerlichen Berater mit entsprechender Vollmacht hat, erhält die Mitteilung direkt über diesen. Die Finanzverwaltung stellt den Steuerberatern eine Schnittstelle zur Verfügung, über die diese die Wirtschafts-Identifikationsnummer direkt in ihrer Kanzleisoftware abrufen können.

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