In immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, insbesondere für größere Industrieanlagen, werden Standsicherheitsnachweise aus wirtschaftlichen und praktischen Gründen häufig erst im weiteren Verfahren oder nach Genehmigungserteilung vorgelegt. Das OVG Lüneburg und das OVG Berlin-Brandenburg haben nun klargestellt, dass der Nachweis der Standsicherheit zwingend bereits mit dem Genehmigungsantrag einzureichen ist.
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