Newsletter
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Rechtsberatung
KI
Am 01. August 2024 trat die europäische KI-Verordnung (auch bekannt als AI Act) in Kraft. Die weltweit erste Regulation der künstlichen Intelligenz (KI) regelt die Pflichten der Betreiber von KI-Systemen und bringt umfassende Auswirkungen im Hinblick auf die Nutzung von KI-Systemen in den Betrieben mit sich. Was Sie als Arbeitgeber durch den AI Act erwartet, erfahren Sie in unserem August-Newsletter.
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Rechtsberatung
Gleichbehandlungsgrundsatz
Gleiches darf nicht ungleich behandelt werden! Dieser arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist Gegenstand zahlreicher Entscheidungen und verpflichtet Arbeitgeber zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer. In Fällen vermuteter Benachteiligung fehlt es den Betroffenen oft an ausreichenden Beweisen. In diesem Kontext kann ein Auskunftsanspruch Abhilfe schaffen. Mit einem solchen Auskunftsbegehren befasste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) jüngst in seiner Entscheidung vom 26. April 2023 (10 AZR 137/22). Wir zeigen Ihnen das wegweisende Urteil des BAGs, dass die Bedeutung von Transparenz und Gleichbehandlung in betrieblichen Vergütungssystemen unterstreicht.
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Rechtsberatung
Baustelle eines Hauses
Kurz und mittelfristig wird der Erwerb aus der Insolvenz im Immobilienmarkt zunehmen. Zwangsversteigerungen werden aus unserer Sicht die Ausnahme bleiben, womit dem Erwerb von Immobilien aus der Insolvenz bzw. insolventen Immobiliengesellschaften eine zentrale Rolle zukommt. Mit unserem aktuellen Newsletter geben wir einen Überblick zu zentralen Themen und Besonderheiten beim Immobilienerwerb aus Insolvenzverfahren.
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Rechtsberatung
Frau die raucht
Mit Wirkung zum 01.04.2024 trat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft. Danach können nun Erwachsene legal Cannabis konsumieren. Welche arbeitsrechtlichen Folgen die Legalisierung mit sich bringt und ob damit ein „Recht zum Rausch“ im Arbeitsverhältnis einhergeht, erfahren Sie in unserem Juni-Newsletter.
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Rechtsberatung
Schlüsselübergabe Unternehmensnachfolge
Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt den Erfolg des Unternehmens, vermeidet Familienstreitigkeiten und beugt ungeahnten Stolpersteinen vor.
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Rechtsberatung
Ein Mann am Telefon
Vielleicht ist Ihnen auch bereits folgender Fall untergekommen: ein Arbeitnehmer kündigt selbst oder wird gekündigt und direkt im Anschluss erkrankt der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Sicherlich kann man sich hierbei dann fragen, ob tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Nicht selten führen gewisse Umstände zu Zweifeln über die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit der entsprechenden Arbeitnehmer*innen. So auch in dem Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 02.05.2023 - Az. 2 Sa 203/22).
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Rechtsberatung
Ein Baum in einer Hand
Es ist wieder soweit: Heute, am 26. April 2024, feiern wir den World Intellectual Property Day! Ins Leben gerufen im Jahr 2000 von den Mitgliedstaaten der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) als Erinnerung an den Tag, an dem das WIPO-Übereinkommen 1970 in Kraft trat, wird zum Welttag des geistigen Eigentums weltweit die große Bedeutung des geistigen Eigentums für die Förderung von Innovation und Kreativität gewürdigt.
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Rechtsberatung
Kündigung
Das Arbeitsrecht stellt Arbeitgeber oft vor komplexe Herausforderungen, besonders wenn es um das Thema Kündigungen geht. Eine besondere Form, die dabei häufig diskutiert wird, ist die Verdachtskündigung. Was es hierbei zu beachten gilt, insbesondere welche Voraussetzungen von der Rechtsprechung verlangt werden, erfahren Sie hier.
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Rechtsberatung
Vertrag und Stift
Werkvertrag und Dienstvertrag klingen zunächst ähnlich. Tatsächlich sind es zwei verschiedene Vertragsarten, die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Wir erklären Ihnen, wie die beiden Vertragstypen juristisch voneinander abzugrenzen sind und zeigen Ihnen die rechtlichen Risiken auf.
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Rechtsberatung
Frau am Arbeiten
Nach dem Bundesarbeitsgericht darf der Arbeitgeber die Schlussformel nach mehrfachen Verbesserungswünschen der Arbeitnehmerin aus dem Zeugnis nicht wieder streichen. Es gibt zwar keinen Anspruch auf die Schlussformel (sog. Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel), allerdings verstößt der Arbeitgeber mit einer nachträglichen Streichung nach mehrfachen Korrekturverlangen der Arbeitnehmerin gegen das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot gemäß § 612a BGB und hat daher das Zeugnis mit der begehrten Schlussformel zu erteilen.
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