Steuerberatung
Bereits vor einiger Zeit hat der EuGH ein Urteil gefällt, welches die Stellung des Unternehmers in dem Fall stärkt, in dem er auf seinen Rechnungen eine zu hohe Umsatzsteuer gegenüber Endverbrauchern ausgewiesen hat. In einem zweiten Urteil zum selben Verfahren hat der EuGH seine Rechtsprechung bestätigt und ergänzt. Dies hat insbesondere positive Auswirkungen auf Massengeschäfte, in denen eine zu hohe Umsatzsteuer sowohl gegenüber Endverbrauchern als auch Unternehmern abgerechnet wurde.
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