Sanierung & Insolvenz
Das OLG Frankfurt am Main hat zu Beginn des Jahres zwei Urteile gesprochen, welche Geschäftsführer, Vorstände und Insolvenzverwalter ratlos zurücklassen. In beiden Fällen ging es um die Deckungspflicht der D&O-Versicherung für Haftungsansprüche gegen die geschäftsführenden Organe wegen nach Eintritt der Insolvenzreife geleisteter Zahlungen.
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