Ein lastenfreies Grundstück ist für die meisten Käufer und deren Finanzierer essenziel. Regelmäßig wird daher im Kaufvertrag – neben der Eintragung von Finanzierungsgrundpfandrechten – geregelt, dass der Kaufpreis erst gezahlt werden muss, wenn der Notar unter anderem bestätigt, dass alle nötigen Unterlagen, insbesondere zur Löschung der „Alt-Grundpfandrechte“ vorliegen. Doch was passiert, wenn sich dieser Schritt verzögert – etwa weil der Verkäufer oder dessen Gläubiger nicht (rechtzeitig) liefern?
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