
Durch Einführung des § 1 Abs. 3d Außensteuergesetz (AStG) im Rahmen des Wachstumschancengesetzes 2024 setzt der Gesetzgeber neue Maßstäbe für die Beurteilung grenzüberschreitender, konzerninterner Finanzierungsbeziehungen. Dies betrifft insbesondere weitere Nachweispflichten des Steuerpflichtigen in Bezug auf die Notwendigkeit der Finanzierungsbeziehung an sich und dessen Möglichkeit der Rückführung (dem Grund nach) sowie in Bezug auf die Fremdüblichkeit des Zinssatzes, welche u.a. durch ein (Gruppen-)Rating substantiiert werden soll.
Weiterlesen