Gleiches darf nicht ungleich behandelt werden!
Dieser arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist Gegenstand zahlreicher Entscheidungen und verpflichtet Arbeitgeber zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer. In Fällen vermuteter Benachteiligung fehlt es den Betroffenen oft an ausreichenden Beweisen. In diesem Kontext kann ein Auskunftsanspruch Abhilfe schaffen.
Mit einem solchen Auskunftsbegehren befasste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) jüngst in seiner Entscheidung vom 26. April 2023 (10 AZR 137/22). Wir zeigen Ihnen das wegweisende Urteil des BAGs, dass die Bedeutung von Transparenz und Gleichbehandlung in betrieblichen Vergütungssystemen unterstreicht.
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