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Steuerberatung
Justitia vor Europa-Flagge
Der Europäische Gerichtshof sieht die Vermietung von Betriebsvorrichtungen entgegen dem deutschen Umsatzsteuerrecht als umsatzsteuerfrei an, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Hauptleistung, nämlich der Vermietung des Gebäudes, in dem sich die Betriebsvorrichtungen befinden, handelt. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge handelt es sich dann um eine wirtschaftlich einheitliche Leistung, die nicht künstlich in eine umsatzsteuerfreie Gebäudevermietung und in eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung der Betriebsvorrichtungen aufgeteilt werden darf.
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Steuerberatung
Wird nach dem Eintritt des Versorgungsfalles neben der Versorgungsleistung bei voller Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer für diese Tätigkeit lediglich ein reduziertes Gehalt gezahlt, liegt nach der Maßgabe eines hypothetischen Fremdvergleichs dann keine gesellschaftliche Veranlassung vor, wenn die Gehaltszahlung die Differenz zwischen der Versorgungszahlung und den letzten Aktivbezügen nicht überschreitet.
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Steuerberatung
Fußballstadion
Die Aufwendungen eines Sponsors für Banden- und Trikotwerbung sowie für die Nutzung des Vereinslogos sind nicht gewerbesteuerlich dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Denn es handelt sich bei Sponsoringaufwendungen nicht um Aufwendungen im Rahmen eines Miet- oder Pachtvertrags, sondern um Zahlungen aufgrund eines Vertrags eigener Art.
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Rechtsberatung
Strand
Insbesondere bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich die Frage, in welcher Höhe Urlaubsansprüche vorhanden sind, da diese dann entweder häufig im Rahmen einer Freistellung eingebracht werden sollen oder auszuzahlen sind. Arbeitgeberseits besteht vor allem in diesen Fällen ein finanzielles Risiko bzgl. verfallen geglaubter Urlaubsansprüche, die aber tatsächlich noch nicht verfallen sind.
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Steuerberatung
Vertrag
Ein Nacherbe kann ebenso wie der Vorerbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten wie z. B. Beerdigungskosten in Höhe von EUR 10.300,00 geltend machen. Denn beim Erwerb des Vorerben und beim Erwerb des Nacherben handelt es sich insgesamt um zwei Erbfälle, so dass auch zweimal der Pauschbetrag zu gewähren ist.
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Steuerberatung
Hände
Mit dem nach der Billigung des Bundesrates vom 16. Juni 2023 verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz erfolgt eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023. Künftig wird der Beitragssatz auf maximal 4 % steigen, der Arbeitgeberanteil steigt damit auf maximal 1,7 %. Zudem wird nunmehr die Höhe des Beitragssatzes von der Anzahl der Kinder beeinflusst. Für Arbeitgeber ergibt sich damit Handlungsbedarf, denn diese müssen für die Erstellung der Lohnabrechnungen die Kinder-daten ihrer Arbeitnehmer aktualisieren.
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