Steuerberatung
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die bestehende Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO erweitert. Seit dem 1. Januar 2025 ist zusätzlich zur bereits bekannten Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation auch eine sogenannte Transaktionsmatrix zu erstellen.
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