
Nachdem der EuGH mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18-CCOO) bereits eine Lawine zum Thema Arbeitszeiterfassung ausgelöst hat, wurde diese durch den deutschen Gesetzgeber mit Zurückhaltung zur Kenntnis genommen. Mit Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) hat das BAG daher Fakten geschaffen und das Thema Zeiterfassung in den Mittelpunkt der juristischen Diskussionen gehoben, in dem es eine Pflicht der Arbeitgeber zur umfassenden Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer postulierte.
Weiterlesen