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Wirtschaftsprüfung & Risk Advisory
Mehrere Bilder in mehreren Kreisen
Mit dem Beschluss vom 23. August 2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) die Anwendbarkeit der Net Asset Value (NAV) Methode als Bewertungsverfahren bei einer vermögensverwaltenden Gesellschaft für Zwecke der Ermittlung einer angemessenen Barabfindung der Minderheitsaktionäre im Rahmen ihres Ausschlusses nach § 327a AktG (Squeeze-out) bestätigt.
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Steuerberatung
Münzen
Nach langem Hin und Her wurde das sogenannte Wachstumschancengesetz Ende März 2024 verkündet. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen, die Unternehmer betreffen, für Sie zusammengefasst.
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Sanierung & Insolvenz
Chancen & Risiken
In den letzten Jahrzehnten hat der Mergers & Acquisitions (M&A) Sektor in Deutschland eine signifikante Entwicklung erfahren. „Distressed M&A“ bezeichnet dabei Transaktionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Krisensituationen. Angesichts der vielfältigen Krisen in der Eurozone ist zu erwarten, dass die Relevanz dieses Bereichs weiter zunehmen wird.
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Steuerberatung
Mann mit Handy in der Hand
Seit Ende Januar 2024 ist das sogenannte Zuwendungsempfängerregister über die Website des Bundeszentralamts für Steuern erreichbar. Das bundesweite Register beinhaltet alle als gemeinnützig anerkannte Organisationen, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Hierzu gehören auf Antrag auch Organisationen aus der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Wirtschaftsraum, wenn sie nach den Kriterien der deutschen Abgabenordnung zur Erteilung einer Spendenquittung berechtigt sind.
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Rechtsberatung
Vertrag und Stift
Werkvertrag und Dienstvertrag klingen zunächst ähnlich. Tatsächlich sind es zwei verschiedene Vertragsarten, die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen unterliegen. Wir erklären Ihnen, wie die beiden Vertragstypen juristisch voneinander abzugrenzen sind und zeigen Ihnen die rechtlichen Risiken auf.
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Steuerberatung
Laptop
Unternehmer berechnen ihre Vorsteuerquote für aufzuteilende Vorsteuerbeträge häufig unter Anwendung eines Gesamtumsatzschlüssels, bei dem die zum Vorsteuerabzug berechtigten Umsätze ins Verhältnis mit den Gesamtumsätzen gesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem neuen Schreiben vom 13. Februar 2024 klargestellt, dass dieser Schlüssel aus Sicht der Finanzverwaltung nur nachrangig gegenüber anderen Aufteilungsschlüsseln anzuwenden ist.
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Steuerberatung
Steuererklärung
Steuerpflichtige in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt alle relevanten Informationen mit Auslandsbezug offenzulegen. Das beinhaltet die Gründung von ausländischen Betriebsstätten oder den Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen im Ausland. Diese Regelung ist essenziell, um sicherzustellen, dass Einkünfte aus dem Ausland ordnungsgemäß besteuert werden. Die Meldung muss grundsätzlich im Rahmen der Steuererklärung erfolgen, jedoch spätestens bis zum 29. Februar 2024.
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Rechtsberatung
Frau am Arbeiten
Nach dem Bundesarbeitsgericht darf der Arbeitgeber die Schlussformel nach mehrfachen Verbesserungswünschen der Arbeitnehmerin aus dem Zeugnis nicht wieder streichen. Es gibt zwar keinen Anspruch auf die Schlussformel (sog. Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel), allerdings verstößt der Arbeitgeber mit einer nachträglichen Streichung nach mehrfachen Korrekturverlangen der Arbeitnehmerin gegen das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot gemäß § 612a BGB und hat daher das Zeugnis mit der begehrten Schlussformel zu erteilen.
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Rechtsberatung
Mann reicht Frau die Hand
Die Übergabe des Unternehmens an einen oder mehrere Nachfolger ist häufig der komplexeste und emotional schwierigste Prozess im Lebenszyklus des Unternehmens und im Leben des Unternehmers. Neben der familieninternen Weitergabe und dem Verkauf des Lebenswerks an strategische Wettbewerber oder Finanzinvestoren kommen auch ein Management-Buy-In oder ein Management-Buy-Out in Betracht.
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Rechtsberatung
Paragraphen

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) in Kraft getreten. Das Gesetz hat vor allem Änderungen des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie des Rechts der Handelsgesellschaften (OHG und KG) zum Gegenstand. Das Recht der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) sowie sonstiger Körperschaften (eingetragener Verein und eingetragene Genossenschaft) wurde demgegenüber nur geringfügig angepasst. 

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