Steuerberatung
Die in § 8b Abs. 4 Satz 6 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) angeführte Beteiligungsschwelle von 10 % (des Grund- oder Stammkapitals) kann durch einen aus Sicht des Erwerbers wirtschaftlich einheitlichen Erwerbsvorgang (hier: Erwerb in einer notariellen Urkunde) auch dann erreicht werden, wenn an diesem Vorgang mehrere Veräußerer beteiligt sind.
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