
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die (unmittelbare) Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsgutes zwischen dem Gesamthandsvermögen beteiligungsidentischer Schwesterpersonengesellschaften steuerneutral nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG (in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001) möglich sei.
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