Rechtsberatung
Vielleicht ist Ihnen auch bereits folgender Fall untergekommen: ein Arbeitnehmer kündigt selbst oder wird gekündigt und direkt im Anschluss erkrankt der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Sicherlich kann man sich hierbei dann fragen, ob tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Nicht selten führen gewisse Umstände zu Zweifeln über die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit der entsprechenden Arbeitnehmer*innen. So auch in dem Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 02.05.2023 - Az. 2 Sa 203/22).
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