Newsletter
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Steuerberatung
Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten der Beteiligten und Notare sind objektiver Natur. Die Prüfung der leichtfertigen Steuerverkürzung folgt auch im Rahmen der Festsetzungsverjährung materiell-rechtlich dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Es gilt ein subjektiver Leichtfertigkeitsmaßstab.
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Rechtsberatung
Vertrag
Der Franchisevertrag ist ein besonderer Vertriebsvertrag. Eine zentrale Vertragspflicht des Franchisenehmers ist die Zahlung der Franchisegebühr. Dies ist oftmals eine einmalige Eintrittsgebühr für den Zugang zum Franchisesystem und die Vermittlung des erforderlichen Know-how sowie die regelmäßige Zahlung einer Lizenzgebühr („Royalty“) für die Nutzung von geistigen Eigentumsrechten wie Marken, Designs, Patenten, Urheberrechten, Unternehmensnamen und Know-how des Franchisegebers. Franchisenehmer sollten ein genaues Verständnis haben, wie sie Know-how und Schutzrechte des Franchisegebers nutzen dürfen und schützen müssen. Denn die Verletzung dieser vertraglichen Pflichten kann hohe Schadensersatzansprüche gegen den Franchisenehmer nach sich ziehen.
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Steuerberatung
Da der Wortlaut der Regelung über nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen keine Vermögensmassen erfasst, fehlt für rechtsfähige private Stiftungen des bürgerlichen Rechts eine Rechtsgrundlage zur gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos.
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Steuerberatung
Die für eine umsatzsteuerliche Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers kann sich auch aus der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften ergeben. Die wirtschaftliche Eingliederung setzt also nicht zwingend unmittelbare Beziehungen zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger voraus.
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Steuerberatung
Geld
Ein Unternehmer kann einen Anspruch gegen das Finanzamt auf Erstattung derjenigen Umsatzsteuer haben, die er versehentlich zu viel an einen Vertragspartner gezahlt hat und die er deshalb nicht als Vorsteuer geltend machen kann. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer von seinem Vertragspartner nicht zurückerhält, weil dieser insolvent ist oder die Einrede der Verjährung erhebt. Dieser Erstattungsanspruch nennt sich „Direktanspruch“ und umfasst auch eine Verzinsung des Erstattungsanspruchs, wenn das Finanzamt die Erstattung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit leistet.
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Steuerberatung
Richter Hammer
Der Aufhebung der Grunderwerbsteuer steht nicht entgegen, wenn der Notar den Erwerbsvorgang zwar nicht innerhalb der für ihn geltenden Frist anzeigt, seine Anzeige bei dem zuständigen Finanzamt aber noch innerhalb der für den Steuerschuldner geltenden Frist eingeht.
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Steuerberatung
Der Aufhebung der Grunderwerbsteuer steht nicht entgegen, wenn der Notar den Erwerbsvorgang zwar nicht innerhalb der für ihn geltenden Frist anzeigt, seine Anzeige bei dem zuständigen Finanzamt aber noch innerhalb der für den Steuerschuldner geltenden Frist eingeht.
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Rechtsberatung
Person am Strand mit Handy
Smartphones sind heutzutage allgegenwärtig. Auch die Nutzung privater Smartphones durch die Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ist in vielen Betrieben nicht unüblich. Es stellt sich jedoch die Frage, wie damit umgegangen werden kann, wenn dies die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Ist ein Verbot arbeitsrechtlich möglich und wie kann dieses am besten umgesetzt werden? Stehen dem Betriebsrat hierbei Mitbestimmungsrechte zu? Diese und weitere Fragen in diesem Kontext – auch zur Privatnutzung dienstlicher Smartphones – möchten wir Ihnen in unserem aktuellen Newsletter beantworten.
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Steuerberatung
Laptop home office
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur steuerlichen Berücksichtigung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und zum Abzug der sogenannten Tagespauschale bei häuslicher Tätigkeit ab dem Veranlagungszeitraum 2023 geäußert.
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Steuerberatung
Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht einer Kapitalanlage ist grundsätzlich jede Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Bei einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft bedarf es hingegen einer „Gesamtbetrachtung“ von Beteiligung und Bürgschaft / Regressforderung. Alle „aus der Beteiligung“ erzielten Einkünfte, mithin sowohl Wertsteigerungen als auch Ausschüttungen, sind demnach maßgebend. Von einer fehlenden Einkünfteerzielungsabsicht ist auch ohne Vereinbarung einer Bürgschaftsprovision nur dann auszugehen, wenn die Erzielung von positiven Einkünften insgesamt ausscheidet. Verbürgen sich mehrere Gesellschafter für dieselbe Gesellschaftsschuld, kann der über seinen Anteil hinaus in Anspruch genommene Bürge den Ausfall seiner gegen die Gesellschaft gerichteten Regressforderung nur dann in voller Höhe steuerlich geltend machen, wenn feststeht, dass die Ausgleichsforderung gegen den Mitbürgen nicht realisierbar und damit wertlos ist.
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