Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) in Kraft getreten. Das Gesetz hat vor allem Änderungen des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie des Rechts der Handelsgesellschaften (OHG und KG) zum Gegenstand. Das Recht der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) sowie sonstiger Körperschaften (eingetragener Verein und eingetragene Genossenschaft) wurde demgegenüber nur geringfügig angepasst.