… hat dies diverse Gründe und Ziele. Die Rechtsform der Stiftung ist vielfältig einsetzbar und ermöglicht es dem Unternehmer, sich im Hinblick auf verschiedenste Zielrichtungen zu optimieren bzw. zu verwirklichen.
Die Vermietung von Betriebsvorrichtungen ist nicht mehr grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn die Überlassung der Betriebsvorrichtungen eine Nebenleistung zu einer umsatzsteuerfreien Grundstücksvermietung ist (kein Aufteilungsgebot).
Unter den Begriff der elektronischen Post im Sinne des § 7 II Nr. 3 UWG a.F. (Nr. 2 n.F.) fallen neben E-Mails, SMS und MMS und sämtlichen Nachrichten über Social Media-Dienste wie Xing, Facebook, LinkedIn oder WhatsApp auch der Nachrichtendienst eines Immobilienportals, wenn Nachrichten asynchron übermittelt und auf dem Server des jeweiligen Portalbetreibers für den jeweiligen Inserenten gespeichert werden, bis dieser sie abruft.
Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle für sogenannte Streubesitzdividenden (Beteiligungsquote von mindestens 10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen.
Frank Nicolai ist seit über zehn Jahren Mitglied des Maritimen Clusters Norddeutschland. Sein Wissen und seine Erfahrungen als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Wirtschaftskanzlei BRL bringt er aktiv im MCN ein. Zudem ist Frank Nicolai Mitglied der BRL Praxisgruppe „Maritime Wirtschaft“.
Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Dem Vernehmen nach handelt es sich um Daten der Vermietungsplattform Airbnb.
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft hat der Gesetzgeber Ende 2019 die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: eAU) entschieden. Ziel dabei war es, den bürokratischen Aufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu reduzieren.
Veräußert ein Gesellschafter einer GmbH einen Teil seiner Geschäftsanteile zu einem Preis, durch den er bewusst Verluste generiert, so erstreckt sich die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auf die gesamte Beteiligung an der Gesellschaft und nicht nur auf den veräußerten Geschäftsanteil. Wird der Veräußerungspreis fremdüblich ermittelt, ist die gewählte Gestaltung nicht rechtsmissbräuchlich.
Ein fehlerhafter Gewinnabführungsvertrag im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft kann „geheilt“ werden, wenn der Steuerpflichtige durch sein Verhalten den Willen äußert, eine solche Heilung herbeiführen zu wollen.
Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind aus dem Anwendungsbereich der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte ausgeschlossen.