Öffentlicher Sektor
Die Corona Krise bedeutet nicht nur für wirtschaftliche Unternehmen eine große Herausforderung, sondern gleichermaßen auch für die öffentliche Hand und für kommunale Unternehmen. Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens – wenn auch teilweise schon wieder etwas gelockert – sind vielfältig und reichen von der Schließung von Spielplätzen über den eingeschränkten Aufenthalt in Parks bis hin zur Schließung von Schulen, Kindergärten, Stadtbüchereien, Museen, Theater, Gaststätten, Restaurants sowie kommunalen Tourismusbetrieben und Hallenbädern. Die öffentliche Daseinsvorsorge kam die letzten zwei Monate nahezu zum Erliegen. Vielenortes sind Einnahmen vollständig weggebrochen. Aufgrund der derzeit noch geltenden Reisewarnung herrscht in den touristischen Kommunalbetrieben Leere. Neben den Mindereinnahmen müssen Kommunen andererseits aber auch Mehrausgaben durch die Corona Krise leisten, etwa in den Gesundheitsämtern. Diese Situation hat erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Haushaltslage und wird auch in absehbarer Zeit die Städte und Gemeinden sowie ihre Wirtschaftsbetriebe vor große Herausforderungen stellen. Daraus werden sich in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht Folgen – auch noch nach der Corona-Krise – ergeben, denen angemessen und lösungsorientiert begegnet werden muss. Im Folgenden wollen wir daher einen kurzen Überblick über mögliche hilfreiche Lösungsansätze geben, die entweder schon praxiserprobt sind oder bedarfsgerecht eingesetzt werden können.
Durch die deutlich reduzierten Einnahmen der Wirtschaftsbetriebe sinken sowohl die anteilig den Gemeinden zustehenden Einkommensteuer- als auch die Gewerbesteuereinnahmen. Hierbei stellen sich Fragen etwaiger Gegenmaßnahmen, um die wirtschaftliche Lage innerhalb einer Kommune wieder in Gang bzw. in Fahrt zu kriegen. Überlegungen, den Hebesatz für die Gewerbesteuer zu verringern oder entsprechende Beihilfen an Unternehmen einer Gemeinde zu gewähren, sollten hierfür in Erwägung gezogen und (steuer-)rechtlich geprüft und gemeinsam abgestimmt werden.
Auch stellen sich Themen einer verstärkten Zusammenarbeit von benachbarten Kommunen im Rahmen der „Gründung“ bzw. „Gestaltung“ von interkommunaler Zusammenarbeit“. Hier könnte sich beispielsweise die Gründung eines Zweckverbandes mit einer anderen Gemeinde anbieten, um insbesondere Ressourcen, wie z.B. Personal gemeinsam zu nutzen und damit Kosten zu sparen. Die Tourismusbetriebe der einzelnen Kommunen können dadurch gemeinsam durch gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Nutzung von Ressourcen wieder – nach einer Aufhebung der Reisewarnung – belebt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit, auf die die öffentlichen Hand zurückgreifen kann. Letztlich ist das gemeinsame Ziel, beispielsweise Personal und Ressourcen so effektiv und kostengünstig wie möglich einzusetzen. Gerade in solchen Zeiten, die an vielen Gemeinden nicht spurlos vorbei gehen wird, sind solche Kooperationen von Gemeinden zumindest für die nächsten Jahre, bis die „Krise“ überstanden ist, vorteilhaft.
Bei den kommunalen Tourismusbetrieben können sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage denkbare Kooperationsmodelle ergeben, die mehrere touristische Regionen verbindet oder einen gemeinsamen „Marktauftritt“ zur Stärkung einer ganzen touristischen Region ermöglicht. Im Rahmen unserer langjährigen Expertise haben wir sowohl Dachverbände eines ganzen Bundeslandes als auch einzelne kommunale Destinationen dabei beraten, ihre touristische Wirtschaftsförderung oder ihr touristisches Dienstleistungsangebot in Tochtergesellschaften auszugliedern. Dabei sind komplexe vergabe-, EU-beihilfenrechtliche-, arbeits- und gesellschaftsrechtliche Aspekte sowie die steuerliche Belange zu beachten. Insbesondere kann es für die kommunale Tourismuseinheit wirtschaftlich interessant sein, bei umfangreichen Investitionsmaßnahmen einen Vorsteuerabzug – als Finanzierungselement – zu haben. Gerade in der derzeitigen Lage bieten sich Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an, denen aber wegen der kaum vorhandenen bzw. in der Zukunft sinkenden Gäste- und Touristenzahlen weniger Einnahmen als Gegenfinanzierung gegenüberstehen. Viele touristische Regionen haben sich auch schon vor der Corona-Krise auf der Ebene von Zweckverbänden zusammengeschlossen, um so gemeinsam die touristischen Geschicke einer ganzen Region aktiv zu gestalten und auszubauen.
Diejenigen öffentlichen Unternehmen, die ihren Betrieb schließen oder auf einen sogenannten „Sparbetrieb“ herunterfahren, müssen sich mit den steuerlichen Konsequenzen auseinandersetzen, um steuerliche Risiken einzudämmen. Eine große Gefahr besteht immer dann, wenn beispielsweise ein Hallenbad geschlossen wird und dieses in einem steuerlichen Querverbund mit einem städtischen Stadtwerk eingebunden ist. Hierbei gilt ganz besonders darauf zu achten, dass situationsgerecht die steuerrechtlichen Voraussetzungen der technisch-wirtschaftlichen Verflechtung erhalten bleiben bzw. hierfür eine individuelle Gestaltung praxistauglich umzusetzen. Eine generelle Schließung eines im Querverbund befindlichen Hallenbades hat immer Auswirkungen auf den kommunalen Querverbund und dessen Vorteil der Verrechnung von Bäderverluste mit Gewinnen aus der Versorgungssparte. Hier bietet es sich an auf diesem Beratungsgebiet zielführende Lösungen gemeinsam zu erörtern.
Auch gerade in diesen wirtschaftlich angespannten Zeiten bietet es sich für Kommunalbetriebe an, über Zusammenschlüsse von einzelnen kommunalen Wirtschaftsbetrieben nachzudenken. Die Möglichkeiten, kommunale Unternehmen umzustrukturieren sind dabei vielfältig und können auf die individuellen örtlichen Strukturen maßgeschneidert angewendet werden. Die Bandbreite reicht von der Ausgründung eines Kommunalbetriebes in eine Anstalt öffentlichen Rechts, einen Zweckverband oder Eigenbetrieb bis hin zu einer Tochter-GmbH oder gar einer Holdinglösung. Bei diesen Umstrukturierungen haben wir langjährige Expertise und Erfahrungen, sodass wir interdisziplinär alle rechtlichen und steuerlichen Bereiche abdecken können.
Ansprechpartner
Unsere Experten für den öffentlichen Sektor der Corona Task Force sind Marc Tepfer, LL.M. und Carina Hauptmann. Nehmen Sie bei Bedarf direkt Kontakt mit ihnen auf.