Eigenverwaltung
Die Insolvenz in Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahrens sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren. Beide verfolgen das Ziel der Unternehmenssanierung. Die Eigenverwaltung bietet insbesondere den Vorteil, dass die Geschäftsführung und – soweit zulässig – die Gesellschafter des insolventen Unternehmens, unterstützt durch versierte Berater, die Geschicke des Unternehmens weiterlenken. Dies geschieht unter der Aufsicht eines sogenannten Sachwalters, der die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorgaben für das Verfahren überwacht, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft und gewährleistet, dass Gläubigern kein Nachteil entsteht.
Wir verfügen über weitreichende Erfahrung im Bereich der (vorläufigen) Eigenverwaltung und (vorläufigen) Sachwaltung und unterstützen Sie gerne. Eine Übersicht zu den Schwerpunkten unseres Leistungsangebots in den Bereichen Eigenverwaltung und Sachwaltung finden Sie nachstehend:
Übersicht
- Vorbereitung von Eigenverwaltungsverfahren § 270a InsO und entsprechender Insolvenzanträge
- Erstellung der Bescheinigung gemäß § 270 b InsO für Schutzschirmverfahren
- Begleitung der Geschäftsführung und Übernahme der Position als Generalbevollmächtigter oder Chief Restructuring Officer
- Konzeptionierung und Entwurf von Insolvenzplänen samt erforderlicher Anlagen
- Übernahme der Position des (vorläufigen) Sachwalters
- Insolvenzspezifische Litigation
- Sanierungs- und Insolvenzarbeitsrecht
- Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht
Ansprechpartner
Sie suchen einen Ansprechpartner im Bereich Eigenverwaltung und Sachwaltung? Auf der Folgeseite bieten wir Ihnen eine Übersicht unserer Experten im Bereich Eigenverwaltung und Sachwaltung an. Besuchen Sie die Profile der Experten, sehen Sie sich deren Schwerpunkte sowie Erfahrungen an, und nehmen Sie bei Interesse einfach und direkt mit einem Klick Kontakt auf.
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