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Sanierung & Insolvenz

Eigenverwaltung

Die Insolvenz in Eigenverwaltung bzw. das Schutzschirmverfahrens sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren. Beide verfolgen das Ziel der Unternehmenssanierung. Die Eigenverwaltung bietet insbesondere den Vorteil, dass die Geschäftsführung und soweit zulässig die Gesellschafter des insolventen Unternehmens, unterstützt durch versierte Berater, die Geschicke des Unternehmens weiterlenken. Dies geschieht unter der Aufsicht eines sogenannten Sachwalters, der die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorgaben für das Verfahren überwacht, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft und gewährleistet, dass Gläubigern kein Nachteil entsteht.  

Wir verfügen über weitreichende Erfahrung im Bereich der (vorläufigen) Eigenverwaltung und (vorläufigen) Sachwaltung und unterstützen Sie gerne. Eine Übersicht zu den Schwerpunkten unseres Leistungsangebots in den Bereichen Eigenverwaltung und Sachwaltung finden Sie nachstehend:

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