Insolvenzplanerstellung
Bei der klassischen Eigenverwaltung können die Akteure der Unternehmenssanierung einen Insolvenzplan ausarbeiten und mit den Gläubigern und dem Gericht abstimmen. Im Schutzschirmverfahren ist dies sogar zwingend und muss innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung erfolgen. Aber auch im Regelinsolvenzverfahren können Insolvenzpläne als Sanierungsinstrument eingesetzt werden. Der Insolvenzplan stellt letztlich einen Vergleich zwischen dem insolventen Unternehmen und seinen Gläubigern dar.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den Schwerpunkten unseres Leistungsangebots in Bezug auf die Insolvenzplanerstellung:
Übersicht
- Konzeptionierung und Entwurf von Insolvenzplänen
- Koordinierung der Abstimmung der beteiligten Akteure zwecks Annahme und Bestätigung des Insolvenzplans
- Begleitende kurz- und langfristige, integrierte Unternehmensplanung
- Laufende Planvergleichsrechnung (Liquidation vs. Insolvenz)
- Quantifizierung von weiteren Plan-Szenarien, Dual Track
- Überwachung der Plandurchführung in der Position des Insolvenzverwalters oder Sachwalters
- Insolvenzspezifische Litigation
- Sanierungs- und Insolvenzarbeitsrecht
- Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht
Ansprechpartner
Sie suchen einen Ansprechpartner im Bereich Insolvenzplanerstellung? Auf der Folgeseite bieten wir Ihnen eine Übersicht unserer Experten im Bereich Insolvenzplanerstellung an. Besuchen Sie die Profile der Experten, sehen Sie sich deren Schwerpunkte sowie Erfahrungen an, und nehmen Sie bei Interesse einfach und direkt mit einem Klick Kontakt auf.
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