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Sanierung & Insolvenz

Insolvenzplanerstellung

Bei der klassischen Eigen­verwaltung können die Akteure der Unternehmenssanierung einen Insolvenzplan ausarbeiten und mit den Gläubigern und dem Gericht abstimmen. Im Schutzschirmverfahren ist dies sogar zwingend und muss innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung erfolgen. Aber auch im Regelinsolvenzverfahren können Insolvenzpläne als Sanierungsinstrument eingesetzt werden. Der Insolvenzplan stellt letztlich einen Vergleich zwischen dem insolventen Unternehmen und seinen Gläubigern dar.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht zu den Schwerpunkten unseres Leistungsangebots in Bezug auf die Insolvenzplanerstellung:
 

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