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Veranstaltung

05.02.2020

Hamburger Gespräche zur Besteuerung öffentlicher Unternehmen 2020

Steuerlicher Querverbund –
quo vadis?

Viele Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge fahren dauerhaft Verluste ein: Schwimmbäder, Theater, Bibliotheken oder der öffentliche Personennahverkehr, um einige Beispiele zu nennen. Aus diesem Grund fassen Kommunen diese Betriebe gerne zusammen und verrechnen so steuerliche Ergebnisse.

Auch in städtischen Konzernen und kommunalen Eigengesellschaften werden häufig Gewinne aus dem Versorgungsbereich mit Dauerverlustgeschäften im Rahmen des steuerlichen Querverbundes verrechnet und somit Steuern gespart – ein Sonderweg der Teilfinanzierung kommunaler Daseinsvorsorge. Der steuerliche Querverbund sorgt jedoch seit dem Jahressteuergesetz 2009 immer wieder für Probleme mit Finanzämtern und -gerichten.

Die steuerrechtlichen Fallgestaltungen sind komplex. Der Bundesfinanzhof will den steuerlichen Querverbund respektive die Vorschrift des § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG bei kommunalen Unternehmen durch den Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen. Kommunale Spitzenverbände und Fachleute warnen deswegen vor massiven Folgen insbesondere für Schwimmbäder und den ÖPNV. Ist der steuerliche Querverbund ein Auslaufmodell?

Gastgeber Marc Tepfer, LL.M., Partner, begrüßt die Referenten: Prof. Dr. David Hummel / Europäischer Gerichtshof, Universität Leipzig, Andreas Meyer / Verband kommunaler Unternehmen e.V. und Jan Lochocki / HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH.

Informationen

05.02.2020
Beginn: 13:30
Ort: Hamburg / Überseee-Club, Neuer Jungfernstieg 19
Ansprechpartner: Michaela Komatowsky