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BRL berät Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH & Co. KG

05.08.2020

Die Ein Team der multidisziplinären Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN um Katharina Gerdes, Friedrich von Kaltenborn-Stachau und Stefan Denkhaus (die beiden letztgenannten zugleich als Generalhandlungsbevollmächtigte) hat die in Flensburg ansässige Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH & Co. KG im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und beim Verkauf des Geschäftsbetriebs an die Tennor Investmentgruppe beraten. Parallel erfolgt(e) die Führung des gesamten Verfahrens durch die beiden Generalhandlungsbevollmächtigten.

Die Werft hatte Ende April einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Verfahren wurde am 1. August 2020 eröffnet. Am Tag zuvor gelang der Verkauf des Geschäftsbetriebs der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft an mehrere zur Tennor-Holding gehörende Gesellschaften. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter verschiedenen Bedingungen und soll Anfang September 2020 erfolgen. Umfasst ist der Übergang von 350 der rund 650 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, darunter auch alle 31 Auszubildenden und 9 Mitarbeiter, die ein duales Studium absolvieren. Der Personalabbau erfolgt unter Einbindung einer Transfergesellschaft. Schwerpunkt der Transaktion war vor diesem Hintergrund insbesondere das Insolvenzarbeitsrecht. Ein vierköpfiges Team um den Arbeitsrechtspartner Alexander Oberreit hat die Verhandlungen mit Betriebsrat, IG Metall und der AgS als Transfergesellschaft geführt, die für die Umsetzung der Transaktion entscheidend waren.

Im Rahmen des M&A Prozesses wurden Verhandlungen mit einer Vielzahl von Bietern geführt. Als potentieller Investor wurde lange Zeit in der Öffentlichkeit die PellaSietas Gruppe gehandelt. Am Ende des Prozesses kam Tennor zum Zuge.

Parallel zum M&A Prozess wurde bereits während des Antragsverfahrens eine umfassende Vergleichsvereinbarung mit dem ehemaligen Gesellschafter SIEM aus Norwegen geschlossen.