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Erfolg vor dem Bundesgerichtshof für BRL Mandant Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena

29.05.2020

In der langjährigen Auseinandersetzung zwischen dem BRL-Mandaten Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena und einem deutschen Essighersteller wegen der Verwendung der Bezeichnung „Balsamico“ hat der BGH am 28. Mai 2020 eine Entscheidung zugunsten des italienischen Hersteller-Konsortiums getroffen. Auf die Revision des Konsortiums wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der italienische Herstellerverband spricht von einem historischen Schritt.

Vertreterin des Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena bei BRL ist Andrea Ringle, Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Partnerin.

Die vom Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena veröffentlichte Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.consorziobalsamico.it/news-de/entscheidung-des-bundesgerichtshofes-zugunsten-des-consorzio-tutela-aceto-balsamico-di-modena/?lang=de