Corona-Krise: Insolvenz-Moratorium endet - das sind die Folgen
Focus Online, 30.04.2021
30.04.2021
Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen war seit Ende März 2020 unter bestimmten Voraussetzungen – zunächst recht umfassend und dann nur noch sehr eingeschränkt - ausgesetzt. Die Aussetzung endet mit Wirkung zum 1. Mai 2021, das heißt, ab diesem Datum sind Unternehmen nach den allgemeinen Regeln zur Insolvenzantragsstellung verpflichtet. Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Katharina Gerdes auf Focus Online, 30.4.2021.