Schuldner muss keine Miete zahlen, aber die Betriebskosten
Immobilien Zeitung 23/2019
Immobilien Zeitung 23/2019
06.06.2019
Bewohnt der Schuldner bei der Beschlagnahme die Immobilie, erhält er die Räume, die er für seinen Hausstand braucht, entgeltfrei überlassen. Die Betriebskosten muss er aber selbst zahlen. Rechtsanwalt Mathias Münch erläutert in der Immobilien Zeitung 23/2019 einen Fall, die Folgen und was zu tun ist.