Group 2 Created with Sketch.

Schuldner muss keine Miete zahlen, aber die Betriebskosten

Immobilien Zeitung 23/2019

06.06.2019

Bewohnt der Schuldner bei der Beschlagnahme die Immobilie, erhält er die Räume, die er für seinen Hausstand braucht, entgeltfrei überlassen. Die Betriebskosten muss er aber selbst zahlen. Rechtsanwalt Mathias Münch erläutert in der Immobilien Zeitung 23/2019 einen Fall, die Folgen und was zu tun ist.