Steuerlicher Querverbund: Wird schwimmen deutlich teurer?
Kommunal. 05.02.2020
05.02.2020
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem EuGH den steuerlichen Querverbund zur Prüfung vorgelegt. Er soll nunmehr klären, ob die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten von kommunalen Wirtschaftsbetrieben mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist. Ein Beitrag von Marc Tepfer, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht