Vermieter und Mieter sollen sich Kosten künftig teilen
WirtschaftsWoche 01.07.2020
01.07.2020
Der Bundesgerichtshof verhandelt über Schönheitsreparaturen bei Mietwohnungen. Mieter und Vermieter müssen sich wohl die Kosten künftig teilen, deutete der BGH an. Mathias Münch (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) gibt der WirtschaftsWoche 01.07.2020 ein Interview zum Thema "Schönheitsreparaturen bei Mietwohnungen".