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Weshalb Erwin Müller seine Kinder aus dem Drogerieimperium drängte

Der Spiegel, 29.07.2024

29.07.2024

Im Erbschaftsstreit um den Ulmer Drogeriemarktunternehmer Erwin Müller ist am 29. Juli 2024 eine Entscheidung gefallen: Müller muss seinen drei erwachsenen Adoptivkindern nicht den Pflichtteil vererben. Der Spiegel berichtet in seiner Online-Ausgabe, warum über den Pflichtteilsverzichtsvertrag hinaus kein Anspruch mehr auf das Erbe bestehe, die drei Adoptivkinder hingegen die Verfahrenskosten zu tragen haben.

In dem Artikel erklärt BRL Partner und Experte für Unternehmensnachfolge 
Dr. Nils Meyer-Sandberg (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht) juristische Hintergründe und resümiert, warum die Adoptionen gut vorbereitet gewesen sein müssen, denn in der Praxis ist es ungewöhnlich, dass mehrere Erwachsene auf einmal adoptiert werden. Zudem erläutert er, warum sich bei Familienunternehmen ein Pflichtteilsverzicht anbieten könne.

Der komplette Artikel ist für SPIEGEL+-Leser auf Spiegel.de zu lesen.