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Die Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie durch deutsche Arbeitgeber

11.07.2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union („Arbeitsbedingungenrichtlinie“) versucht, die Vorgaben der Richtlinie umsetzen und ist dabei ein wenig übers Ziel hinausgeschossen. Am 30.07.2022 endet die Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten, sodass ab dem 01.08.2022 die Arbeitsverträge entsprechend umgestellt sein müssen. Was bedeutet dies für Arbeitgeber? Welche Änderungen sind erforderlich und wie ist mit Altverträgen umzugehen? Welche Anforderungen an das Abschließen von Arbeitsverträgen oder Vertragsänderungen bestehen zukünftig? 

In unserem Newsletter möchten wir auf die wichtigsten Fragen Antworten für einen ersten Überblick geben. Zudem stehen Ihnen unsere Arbeitsrechtsexperten für Rückfragen gern zur Verfügung uns bieten auch Seminare zum Thema an.