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Auswirkungen der Gasumlage auf die Miete

29.08.2022

Die vor kurzem neu eingeführte und ab dem 1. Oktober geltende „Gasumlage“ erlaubt Energieversorgern, die gestiegenen Gaspreise und damit zusammenhängende Kosten an ihre Kunden und Verbraucher weiterzugeben. Für Vermieter und Mieter, die nicht Direktzahler mit eigenen Versorgungsverträgen sind, stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wie, die durch die neuen Umlagen gestiegenen Kosten vom Vermieter an den Mieter weitergegeben werden können.

Unsere Immobilien-Experten Dr. Felix Baum und Sebastian Haak haben für Sie wichtige Punkte zum Thema Gasumlage zusammengefasst und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.