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BRL Mader & Peters News August 2023

30.08.2023

Die Finanzverwaltung erläutert in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die Regeln zur Steuerbefreiung bei der Einkommensteuer für bestimmte Photovoltaikanlagen. Diese mit Wirkung bereits ab 2022 eingeführte Regelung kann gerade bei der Errichtung einer solchen Anlage auf dem privat genutzten Einfamilienhaus sehr attraktiv sein, da eine merkliche Entlastung von steuerlichen Pflichten erfolgt. Insbesondere bei der Abgrenzung der steuerlich begünstigten Anlagen sind verschiedene Aspekte zu beachten. 

Weiterhin hat der BFH die Nachweisanforderungen für Mieter bestätigt, die haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen bei der Einkommensteuer geltend machen wollen.

In einer Sonderbeilage stellen wir die mit dem Wachstumschancengesetz geplanten umfangreichen Änderungen im Überblick vor.