Neue Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
1. Sonder-Newsletter Juni 2020
05.06.2020
Ab dem 1. Juli 2020 werden in Deutschland nach aktuellem Stand erstmalig die durch die 6. EU-Amtshilferichtlinie (Directive on Administrative Cooperation – kurz: DAC 6) europaweit eingeführten „Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen“ Anwendung finden. Die DAC 6 wurde zum Jahreswechsel durch das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ in deutsches Recht überführt (§§ 138d AO ff.).
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