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Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Was gilt ab 2024?

10.11.2023

Das viel diskutierte „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ („GEG-Novelle“) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit der GEG-Novelle soll die Dekarbonisierung zur Erreichung der klimapolitischen Ziele vorangetrieben werden; zentrales Element ist die Vorgabe zum Betrieb von Heizungsanlagen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie. Die Regelungen des GEG richten sich u.a. an Eigentümer/Bauherren und an Personen, die im Auftrag des Eigentümers/Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik tätig werden.

Michael-Alexander Rojnic und Moritz Gerum geben in einem Newsletter einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen.