Group 2 Created with Sketch.

Update zum Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht

04.12.2020

Der Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht haben drei für die tägliche Praxis des Insolvenzverwalters relevante Urteile veröffentlicht, wenn auch mit ernüchterndem Inhalt für die Insolvenzverwalter.

„Nichtstun schützt vor Masseverbindlichkeit nicht.“ So lässt sich das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Juli 2020 zum Thema der Entstehung von Masseverbindlichkeiten bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger ohne Zutun des Insolvenzverwalters zusammenfassen. Ebenso wenig überraschend fällt das Ergebnis der Auseinandersetzung des Bundesfinanzhofs mit der Frage der Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO auf Vorsteuervergütungsansprüche aus. Und auch das Bundesverwaltungsgericht hat in Sachen Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen Steuerbehörden zugunsten des Fiskus entschieden.