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Zeitenwende bei der Zeiterfassung

Gesetzliche Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit

14.09.2022

Mit der Entscheidung vom 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht eine Zeitenwende bei der Frage herbeigeführt, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, systematisch die Arbeitszeiten seiner Arbeitnehmer zu erfassen. So geht das Bundesarbeitsgericht in seiner gestrigen Entscheidung (BAG, 13.09.2022 – 1 ABR 22/21) erstmals davon aus, dass alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen.