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Meldepflicht zum Transparenzregister

BRL unterstützt bei Ermittlung und Eintragung der erforderlichen Informationen

13.01.2022

Haben Sie schon an die Eintragungspflicht für alle deutschen und ausländischen Gesellschaften mit Bezug zu Deutschland im Transparenzregister gedacht? Bereits mit Wirkung zum 1. August 2021 wurde das Transparenzregister in ein für nahezu alle Unternehmen verpflichtendes Vollregister umgewandelt. Je nach Gesellschaftsform laufen 2022 die Übergangsfristen zum März, Juni bzw. Dezember ab.

BRL empfiehlt, die Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Eintragungen im Transparenzregister schnellstmöglich vorzunehmen. Im Falle tatsächlicher Fehler und Nichtmeldungen bestehen erhebliche Bußgeldrisiken.

Gern unterstützen unsere Experten Dr. Nils Harbeck und Dr. Christian Kahle, LL.M. (beide Rechtsanwalt und Partner) Sie bei der Vorprüfung zur Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten, nehmen Ihnen den Eintragungsaufwand und/oder die fortlaufende Meldung ab und dokumentieren diese revisionssicher.

Entnehmen Sie der Broschüre (s. u.) gern weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema.