Mietrecht
Mietzahlung (Stundung), Übernahmepflicht, Betriebspflicht
Die Coronakrise betrifft in wesentlichem Umfang auch den Immobiliensektor. Hier entstehen aktuell zahlreiche Fragestellungen. Im Bereich der Miet- und Pachtverträge stellen sich bspw. Fragen zur Übernahme fertiggestellter Mietflächen, der Mietzahlungspflicht, eventueller Mietstundungen oder der Anpassungen von Betriebskostenzahlungen vor dem Hintergrund der aktuellen behördlichen oder gesetzlichen Anordnungen für den Einzelhandel. Aber auch soweit solche Anordnungen oder Gesetze noch nicht bestehen, treten faktisch die gleichen Fragen auf, da Aufträge, geschäftliche Aktivitäten usw. weitgehend zum Erliegen gekommen sind.
Im Bereich der Immobilienkaufverträge treffen Fragen insbesondere Projekte, die zeitlich zwischen Beurkundung und Besitzübergang stehen. Im Baurecht stehen Themen wie der Entfall von Schadensersatz und Vertragsstrafen sowie Rücktrittsrechte aktuell im Vordergrund.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch in diesen für uns alle schwierigen Zeiten, um die Fragen, die durch die Situation des Coronavirus entstehen, umfassend zu beantworten. Lediglich beispielhaft nennen wir nachfolgend einige Lösungsansätze, die wir aktuell mit unseren Mandanten bearbeiten und einem permanenten Monitoring unterliegen, um dynamische Entwicklungen jederzeit berücksichtigen zu können. Bei sämtlichen Beratungsfeldern unterscheiden wir situativ, ob eine behördliche/gesetzliche Anordnung vorliegt oder nicht:
Overview
- Beratung zur Mietzahlungspflicht
- Entfall der Betriebspflicht
- Vereinbarungen zwischen Vermieter / Mieter über Mietstundungen
- Anpassung von Betriebskostenzahlungen
- Übernahme fertiggestellter Mietflächen durch Mieter oder Verschiebung der Übergabe
- Verzögerungen der Fertigstellung aufgrund Ausfall von Baufirmen, Behördenschließungen etc.
- Wegfall von gewerblichen Mietern zwischen Beurkundung und Besitzübergang (asset deal) oder closing (share deal)
- Anpassungsvereinbarung zum Kaufvertrag und deren Beurkundungspflicht
- Nichteinhaltung vereinbarter Termine von Bauverträgen
- Entfall von Schadensersatz und Vertragsstrafen
- Rücktrittsrechte
- Bedarf von schriftlichen Nachträgen zur Wahrung der Schriftform
Contact person(s)
Unsere Mietrechtsexperten der Corona Task Force sind Dr. Marc Biebelheimer und Michael-Alexander Rojnic. Nehmen Sie bei Bedarf direkt Kontakt mit ihnen auf.