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Kein grundsätzlicher Schutz vor Räumung während der Pandemie

IZ ImmobilienZeitung 42/2020

15.10.2020

Auch während der Covid-19-Pandemie wird Vollstreckungsschutz gegen eine Zwangsräumung nur gewährt, wenn die Räumung für den Schuldner eine ganz besondere Härte darstellt. Mathias Münch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, erläutert in der IZ ImmobilienZeitung 42/2020 vom 15.10.2020 die Zusammenhänge.