Kein grundsätzlicher Schutz vor Räumung während der Pandemie
IZ ImmobilienZeitung 42/2020
15.10.2020
Auch während der Covid-19-Pandemie wird Vollstreckungsschutz gegen eine Zwangsräumung nur gewährt, wenn die Räumung für den Schuldner eine ganz besondere Härte darstellt. Mathias Münch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, erläutert in der IZ ImmobilienZeitung 42/2020 vom 15.10.2020 die Zusammenhänge.