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Mehr Spielraum für die Förderung erneuerbarer Energien

LTO - Legal Tribune Online

30.03.2019

Der EuGH hat entschieden, dass die deutsche Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Begrenzung der EEG-Umlage keine Beihilfe darstellen. Ein wichtiges Urteil, meint Rechtsanwalt Dr. Christian Kahle, LL.M. in einem Gastkommentar für LTO, 29.03.2019.

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