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Mietendeckel macht Modernisierungen in Berlins Milieuschutzgebieten wieder möglich

Das Grundeigentum, 14/2020, 21.07.2020

21.07.2020

In ihrem Fachbeitrag thematisieren Dr. Verena Schepers (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Diplômée en Droit) und Prof. Dr. Christian-W. Otto (Leiter des Fachbereichs Bau-, Planungs- und Umweltrecht der TU-Berlin) die paradoxen Wirkungen, die sich aus dem vom Berliner Landesgesetzgeber im Februar 2020 in Kraft gesetzten „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln), kurz: „Mietendeckel“, ergeben im Hinblick auf das vom Bundesgesetzgeber etablierte Instrument der sozialen Erhaltungsgebiete im BBauGB („Milieuschutzgebiet“). Das Bundesverfassungsgericht prüft bekanntlich bereits insgesamt die Verfassungskonformität des MietenWoG Bln. Der Beitrag ist in "Das Grundeigentum" 14/2020 erschienen.