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Vollstreckungsschutz gibt es nur mit sehr guter Begründung

Immobilien Zeitung 43/2019

24.10.2019

Hat ein Mietschuldner eine Räumungspflicht anerkannt und beantragt dennoch Vollstreckungsschutz, berücksichtigt das Gericht nur Gründe, die nach dem Anerkenntnisurteil entstanden sind. Rechtsanwalt Mathias Münch erläutert in der Immobilien Zeitung 43/2019 einen Fall, die Folgen und was zu tun ist.

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