Group 2 Created with Sketch.

Weiterhin keine Deckung von verbotenen Zahlungen nach Insolvenzreife durch D&O-Versicherung?

ZInsO, 47/2020

18.11.2020

Das OLG Düsseldorf hat am 26.6.2020 erneut entschieden, dass Ansprüche einer insolventen GmbH gegen ihren Geschäftsführer aus § 64 Satz 1 GmbHG wegen verbotswidriger Zahlung nach Eintritt der Insolvenzreife nicht von den Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung gedeckt seien. Anmerkungen zum Urteil von Björn Schwencke, LL.M. (Auckland) und Dr. Johanna Röper in der ZInsO, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht, 47/2020.