Corona und Gewerberaummiete I
BGH kündigt Urteil für 12. Januar 2022 an
01.12.2021
Die Corona-bedingten Schließungsanordnungen in Gewerberaummietverhältnissen beschäftigen große Teile des Einzelhandels, der Hotel- und Gaststättenbranche, der körpernahen Dienstleistungen, Fitnessbranche und Clubszene und die Gerichte intensiv seit dem Frühjahr 2020. Die Frage nach der rechtlichen Beurteilung der Schließungsanordnungen wurde von der Rechtsprechung weitestgehend uneinheitlich beantwortet.
Corona und Gewerberaummiete: Der Bundesgerichtshof kündigt jetzt ein Urteil für den 12. Januar 2022 an. Wir haben in unserer Mandanteninformation die wichtigsten Punkte zusammengefasst.