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November-/Dezemberhilfe und Überbrückungshilfen für Corona-bedingte Umsatzrückgänge

04.06.2021

Für die von den Schließungen im November und Dezember 2020 erfassten Unternehmen aller Größen (auch öffentliche und gemeinnützige), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen hat die Bundesregierung eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beschlossen, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.