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Update zum Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht 02/2022

14.02.2022

In ihrem Update aus dem August 2021 haben unsere Sanierungs-und-Insolvenzsteuerrechts-Experten Victor Frhr. von dem Bussche und
Melanie Strauß u. a. über die Ausdehnung des § 55 Abs. 4 InsO auf die vorläufige Eigenverwaltung im Rahmen des SanInsFoG informiert. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die vorläufige Eigenverwaltung führte zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Zeitpunktes der ersten Umsatzsteuer- und Vorsteuerkorrektur und deren Folgen. Nunmehr hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 11. Januar 2022 (IV A 3 - S 0550/21/10001) seine Auffassung veröffentlicht, wonach die Umsatzsteuer auf ausstehende Entgelte für vom Insolvenzschuldner vor Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung erbrachte Umsätze nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG aus Rechtgründen bereits unmittelbar vor Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung zu berichtigen ist. Korrespondierend soll auch die erste Vorsteuerberichtigung bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Grund genug für ein neues Update zum Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht.